Offizielle Stellungnahme der TERRARISTIKA zur aktuellen Presseanfrage der DPA
[Hier als PDF erhältlich]
(08.08.2019) Auf Grund der immer wieder ähnlichen Fragestellungen bei Presseanfragen und um Unterstellungen sowie Verleumdungen durch Dritte entgegenzutreten, haben wir uns entschlossen, an dieser Stelle öffentlich und grundsätzlich zu den uns von einer DPA-Journalistin gestellten Fragen Stellung zu nehmen.
Die DPA-Journalistin schreibt in ihrer Anfrage: „Ansprechpartner und Studien zum Thema verweisen immer wieder auf die vierteljährliche Terraristika in Hamm als Drehscheibe für den internationalen Reptilienhandel in Europa. Kritisch gesehen wird dabei generell der Handel mit in der Wildnis gefangenen Reptilien. Kritiker, wie etwa die Organisation Pro Wildlife, berichten, dass rund um die Messehallen der illegale Handel mit Wildtieren blühe. Außerdem hätten nicht alle legal in der Halle verkauften Reptilien ihr Herkunftsland legal verlassen.”
Dazu ist zunächst anzumerken, dass es uns bemerkenswert erscheint, dass bei solchen Vorwürfen sehr häufig der Name „Pro Wildlife” fällt. Inwiefern bei diesem Verein, der offenkundig im Wesentlichen nur aus einer sehr wenigen Mitgliedern und einer kleinen Zahl von bezahlten Mitarbeitern besteht, von einer „Organisation” gesprochen werden kann, sei dahingestellt. Seit vielen Jahren versucht „Pro Wildlife” immer wieder, sich in Gegnerschaft zur TERRARISTIKA zu profilieren, bereits im Jahr 2000 hat der Verein erfolglos versucht, die Durchführung der Börse durch eine Petition an den Landtag von NRW zu verhindern. Diese Gegnerschaft erweckt inzwischen den Eindruck einer persönlich motivierten Auseinandersetzung, zumal der TERRARISTIKA durch zahlreiche Fachleute, Behördenvertreter und Politiker immer wieder bestätigt wurde, regelkonform und verantwortungsbewusst zu arbeiten.
Obwohl die TERRARISTIKA wohl aufgrund dieser beständig wiederholten Vorwürfe wie kaum eine andere Veranstaltung dieser Größe immer wieder intensiv kontrolliert und beobachtet wird, sowohl von Behörden und Fachleuten als eben auch von Gegnern, ist seit 1995 niemals eine Ordnungswidrigkeit der Veranstalter festgestellt worden, noch gab es je Probleme mit der behördlichen Genehmigung – und das trotz des immensen Drucks, der von unseren Gegnern auch gegen die Behördenvertreter und die Politik aufgebaut worden ist, nicht zuletzt auch mit Hilfe immer wieder gern auf ihre Erzählungen unkritisch aufspringende Medienvertreter.
Die TERRARISTIKA arbeitet mit allen zuständigen Behörden und zahlreichen Fachleuten eng zusammen. Es wäre schön, wenn Journalisten auch diese auf intensiver Prüfung unserer Veranstaltung basierenden Meinungen einmal zur Kenntnis nehmen würden..
Zu den Fragen der DPA:
1) "Wie stellen Sie sicher, dass Anbieter auf der Terraristika artenschutzrechtliche Bestimmungen einhalten?"
Die Einhaltung artenschutzrechtlicher Bestimmungen ist nicht nur auf Grund der Gesetzeslage eine Selbstverständlichkeit für die TERRARISTIKA, sondern auch explizite Forderung unserer Börsenrichtlinien. Jede Börse wird von einem großen Team sachkundiger Ordner der TERRARISTIKA, immer wieder unterstützt von Biologen und Tierärzten, überwacht. Jedem Verdacht auf Unregelmäßigkeiten wird von Seiten der TERRARISTIKA umgehend nachgegangen. Allein schon aus Verantwortungsbewusstsein gegenüber den Tieren – wir verstehen uns in erster Linie als begeisterte Hobby-Terrarianer und Tierschützer, denen zuerst das Wohl der Tiere im Terrarium ebenso wie in freier Natur am Herzen liegt. Selbstverständlich aber kann die TERRARISTIKA sich schon deshalb keine Unregelmäßigkeiten oder die Duldung illegaler Aktivitäten erlauben, weil sie wie keine andere Veranstaltung der Szene im öffentlichen Fokus steht. Die Börse wird seit vielen Jahren von Vertretern der Artenschutzbehörden und Amtsveterinären intensiv kontrolliert, regelmäßig verschaffen Politiker, Verbandsvertreter und andere sich bei offiziellen oder privaten Rundgängen einen genauen überblick – von den regelmäßigen Versuchen von Tierhaltungsgegnern, uns in Misskredit zu bringen, ganz zu schweigen. Derart im Fokus könnte die TERRARISTIKA es sich überhaupt nicht erlauben, illegale Aktivitäten oder Verstöße gegen den Artenschutz zu dulden, sie würden sofort skandalisiert und gegen uns verwendet.
2) „Gibt es auf der Terraristika weiterhin auch Wildfänge, obwohl Sachverständige für das Bundesministerium bereits 2006 einen Ausschluss erst kürzlich gefangener Tiere von Tierbörsen empfehlen? In welchem Ausmaß und warum?"
Der Handel mit Wildfängen ist grundsätzlich in der gesamten EU erlaubt. Grundsätzlich ist ein Austausch auf einer Börse auch sinnvoll, wenn etwa Halter auf diese Weise Zuchtgruppen aufbauen, ergänzen oder einst legal im Zoohandel erworbene Wildfangtiere auf einer solchen Veranstaltung in liebevolle Hände abgegeben, wie es immer mal wieder durch veränderte Lebensumstände bei Haltern notwendig sein kann.
Der übergroße Anteil der auf der TERRARISTIKA angebotenen Tiere besteht aber, für jeden mit der Materie vertrauten Beobachter leicht zu erkennen, aus Nachzuchttieren von Hobbyhaltern und professionellen Züchtern. Wildfangtiere spielen nur eine stark untergeordnete Rolle. Der Anteil „erst kürzlich gefangener Tiere“ – ein in der Regel ziemlich spekulativer Begriff – ist in jedem Fall noch einmal deutlich geringer und damit marginal. Es sei aber dennoch darauf hingewiesen, dass auch im Einklang mit den bestehenden Regelungen und Gesetzen erst kürzlich gefangene Tiere vollkommen legal gehandelt oder getauscht werden dürfen.
Am Rande möchten wir darauf hinweisen, dass die Formulierung „Empfehlung von Sachverständigen“ (wir können an dieser Stelle nicht beurteilen, wer hier konkret gemeint ist) mit Vorsicht zu genießen ist. Wir verweisen an dieser Stelle auf das Gutachten des renommierten Verfassungsrechtlers Prof. Dr. Dr. Spranger zur Thematik: PDF Gutachten
Tatsächliche Sachverständige sind jedenfalls in großer Zahl auf jeder TERRARISTIKA zugegen: von engagierten Haltern und Züchtern über Wissenschaftler, Fachjournalisten, Tierärzte bis hin zu Zoodirektoren und in großen Verbänden tätigen Naturschützern reicht das Spektrum sowohl bei den Anbietern als auch beim Publikum der Börse. Auch diese haben verständlicherweise ein großes Interesse daran, dass auf der Veranstaltung alles mit rechten Dingen zugeht.
3) "Wie stehen Sie zu dem Vorwurf, dass gerade bei seltenen Arten als solche deklarierte Nachzuchten häufig Wildfänge seien, die nur umdeklariert wurden? Wie stellen Sie als Veranstalter der Börse sicher, dass dies nicht geschieht?"
Wie hier richtig geschrieben wird: Es handelt sich dabei um einen Vorwurf, der allerdings üblicherweise nicht belegt werden kann. Beim Großteil der angebotenen Tiere und Arten spricht gegen diese Spekulation allein die Sachkenntnis. Angesichts der leicht überprüfbaren, hervorragenden Ergebnisse von deutschen und internationalen Züchtern gerade auch bei artgeschützten Tieren – als Beispiele seien hier nur Königspythons, Boas, europäische Landschildkröten, zahlreiche Pfeilgiftfrösche, Taggeckos etc. erwähnt – gibt es überhaupt keinen nachvollziehbaren Grund, warum mit großem Aufwand und krimineller Energie Wildfänge eingeschmuggelt und umdeklariert werden sollten. Das könnte also ohnehin nur einen Bruchteil der Tiere betreffen.
Bei artgeschützten Tieren müssen entsprechende Papiere vorliegen. Diese werden – siehe Antwort zu Frage 1 – (nicht nur) vom Team der TERRARISTIKA verantwortungsbewusst geprüft.
Eine von „Pro Wildlife“ gestellte Strafanzeige gegen einen niederländischen Züchter von Pfeilgiftfröschen wurde durch die Kriminalpolizei in Hamm auf der TERRARISTIKA überprüft und eingestellt. Auch weitere Hinweise an die Hammer Behörden durch „Pro Wildlife“ haben sich allesamt als ergebnislos erwiesen. Zudem werden alle Austeller durch geschulte Kräfte der Unteren Naturschutzbehörde Hamm (8–14 Personen pro Börsentag) ganztägig überprüft.
Die TERRARISTIKA tut also alles ihr Mögliche, um illegale Aktivitäten zu unterbinden. Wenn Tiere – wofür im Regelfall nichts spricht und was bislang auch praktisch nie gezeigt werden konnte – durch kriminelle Energie andernorts (etwa Ausstellen falscher Papiere im Herkunftsland) falsch deklariert werden würden (bitte beachten Sie den Konjunktiv), wäre das aber auch nicht in der Macht und im Verantwortungsbereich der TERRARISTIKA, ebenso wenig, wie der Veranstalter eines Antiquitätenmarktes garantieren könnte, dass nicht womöglich ein aus Hehlerware stammendes Objekt im Bestand eines Anbieters auftaucht. Illegale Aktivitäten sind letztendlich eben genau dies: illegal – und damit bereits verboten.
4) "Bitte nehmen Sie Stellung zu dem Vorwurf, dass im Umfeld der Terraristika illegale Geschäfte gemacht werden – etwa Verkäufe geschützter Tiere aus dem Kofferraum oder bei Treffen in Hotelzimmern."
Zunächst: Ein Handel rund um die Messehallen muss keineswegs illegal sein. Im Gegenteil – viele Halter/Züchter treffen sich in Hamm, klären aber schon vor der Börse, wer welche Tiere von Hobbykollegen übernimmt. Ein solcher Austausch kann dann selbstverständlich auch auf dem Parkplatz und erst recht im Hotelzimmer stattfinden, dagegen ist weder rechtlich noch ethisch etwas zu sagen.
Wir haben dagegen den Verdacht, dass „Pro Wildlife“ bei jeder Styroporkiste, die in Hamm in einen Kofferraum gestellt wird, sofort illegale Aktivitäten unterstellt.
Bei umfangreichen Kontrollen durch Zoll, Polizei und andere Behörden im Umfeld der TERRARISTIKA, zu denen es in der Vergangenheit immer wieder gekommen ist, mit teils großem Aufgebot, ist kein einziger gravierender Verstoß festgestellt worden. Beispielhaft sei aus dem Bericht vom 14.11.2011 des PP Hamm zitiert:
"In einem hier geführten Ermittlungsverfahren der StA Dortmund wurde die kalendermäßig stattfindende Reptilienbörse TERRARISTIKA in Hamm am 12.03.2011 durch Kräfte der Kriminalpolizei überprüft. Artenschutzrechtliche und tierschutzrechtliche Verstöße im Bereich der Veranstaltungshallen, Parkplatzanlagen, dem sogenannten „Kofferraummarkt“, konnten nicht festgestellt werden. Zeitgleich wurden durch Kräfte des Zollfahndungsamtes Essen und des Hauptzollamtes Bielefeld an den Ausfallstraßen Ein- und Ausfahrtskontrollen mit Unterstützung hiesiger Kräfte Verkehrsdienst durchgeführt. An den Kontrollstellen waren jeweils Sachverständige zur Artbestimmung eingesetzt. Gravierende Verstöße gegen die einschlägigen Artenschutzrichtlinien wurden nicht festgestellt. Bereits am Freitag, den 11.03.2011, wurden durch Kräfte des Zollfahndungsamtes Duisburg Kontrollen auf der A40 durchgeführt. Ziel war hier, anreisende Händler und Besucher der TERRARISTIK zu überprüfen und ggfls. Artenschutzverstöße festzustellen. Dabei wurden durch die Kräfte HZH Duisburg bei einer Fahrzeugkontrolle vier Kilogramm Amphetamin festgestellt und sichergestellt. Insgesamt wurden drei Ordnungswidrigkeitenanzeigen und eine Strafanzeige (Verstoß Waffengesetz) in Hamm vorgelegt. Das Publikum reiste nach festgestellten Kennzeichen aus ganz Europa an. Durch die Kontrollkräfte wurden insgesamt 120 Pkw angehalten und überprüft." Es sei von uns angemerkt, dass kaum davon auszugehen ist, dass es sich bei den Amphetamin- und Waffenfunden um TERRARISTIKA-Besucher gehandelt hat.
Auch bei in der Vergangenheit durch Medienberichte hochgespielte angebliche Verstöße in Hotelzimmern (auch da ist es bereits in Verdachtsfällen zu Zollkontrollen gekommen) hat sich bis dato immer herausgestellt, dass es keine gravierenden Verstöße gegen das Artenschutzrecht gab. In einem der wenigen Fälle, von denen die Veranstalter der TERRARISTIKA Kenntnis haben, wurde bei einem Anbieter von ca. 50 artgeschützten Schildkröten festgestellt, dass für ein Tier keine ordnungsgemäßen Papiere vorlagen. Der Anbieter hatte diese schlicht vergessen, sie konnten später nachgereicht werden. Ein solcher zwar nicht wünschenswerter, aber harmloser Vorfall wird dann hinterher schnell von interessierter Seite zu einem Skandal aufgebauscht.
Unabhängig davon also, dass alle bisherigen Kontrollen gezeigt haben, dass es, anders als von „Pro Wildlife“ und Gesinnungsgenossen immer wieder kolportiert wird, eben auch im Umfeld der Veranstaltung zu keinen größenordnungsmäßig relevanten Verstößen kommt, müssen wir nachdrücklich darauf hinweisen, dass die TERRARISTIKA beim besten Willen nicht für mögliche Aktivitäten in Hotelzimmern, in Hamm oder gar in ganz Nordrhein-Westfalen verantwortlich gemacht werden kann. Es soll schon vorgekommen sein, dass es auch im Umfeld von Rockkonzerten oder Volksfesten zu illegalen Aktivitäten Einzelner gekommen ist, ohne dass deshalb gefordert würde, diese Veranstaltungen einzustellen.
Zum immer wieder erhobenen Vorwurf, dass die TERRARISTIKA sich nicht um die „Parkplatzgeschäfte“ kümmere, sei zudem noch festgehalten, dass sie auf dem Parkplatz überhaupt kein Hausrecht innehat; der Parkplatz liegt in der Verantwortung der Zentralhallen. Aber nochmals: Auch hier ist in der Vergangenheit bei zahlreichen Kontrollen nichts Gravierendes festgestellt worden.
TERRARISTIKA Team
TERRARISTIKA setzt Handel mit Schwanzlurchen bis auf weiteres aus!
(03.08.2018) Bei Schwanzlurchen (alle Amphibien der Ordnung Caudata) hat sich der Pilzerreger Batrachochytrium salamandrivorans (abgekürzt Bsal) stark ausgebreitet.
Um die Schwanzlurchbestände zu schützen, hat die EU-Kommission Maßnahmen erlassen, die die Bundesrepublik Deutschland umgesetzt hat. Danach dürfen Schwanzlurche innerhalb der EU und aus Drittländern nicht mehr gehandelt werden. Es gibt Ausnahmen, wenn strenge, amtliche Tiergesundheitsbedingungen erfüllt werden. Dies kann auf der Terraristika nicht erfüllt werden. Daher dürfen ab sofort auf der Terraristika in Hamm keine Schwanzlurche (alle Tiere der Ordnung Caudata wie Salamander, Molche, Axolotl usw.) mehr gehandelt, angeboten, mitgebracht oder übergebenwerden.
Wir bedauern diesen Schritt, aber es erscheint uns, im Sinne der Tiere und Halter, im Moment unumgänglich.
Terraristika prohibits trade in animals of the species Caudata!
In caudal plexies (all amphibians of the order Caudata) has the
Mushroom pathogen Batrachochytrium salamandrivorans (abbreviated Bsal) strongly spread.
In order to protect the tail passages, the EU Commission has adopted measures that the Federal Republic of Germany has implemented. After that, caudal patches may no longer be traded within the EU and from third countries. There are exceptions when strict official animal health conditions are met. This can not be fulfilled on the terraristika. Therefore, no animals of the order Caudata such as salamanders, newts, axolotl, etc.) can no longer be traded, offered, brought along or handed over at the Terraristika in Hamm.
Ihr TERRARISTIKA Team