TERRARISTIKA setzt Handel mit Schwanzlurchen bis auf weiteres aus!
(03.08.2018) Bei Schwanzlurchen (alle Amphibien der Ordnung Caudata) hat sich der Pilzerreger Batrachochytrium salamandrivorans (abgekürzt Bsal) stark ausgebreitet.
Um die Schwanzlurchbestände zu schützen, hat die EU-Kommission Maßnahmen erlassen, die die Bundesrepublik Deutschland umgesetzt hat. Danach dürfen Schwanzlurche innerhalb der EU und aus Drittländern nicht mehr gehandelt werden. Es gibt Ausnahmen, wenn strenge, amtliche Tiergesundheitsbedingungen erfüllt werden. Dies kann auf der Terraristika nicht erfüllt werden. Daher dürfen ab sofort auf der Terraristika in Hamm keine Schwanzlurche (alle Tiere der Ordnung Caudata wie Salamander, Molche, Axolotl usw.) mehr gehandelt, angeboten, mitgebracht oder übergebenwerden.
Wir bedauern diesen Schritt, aber es erscheint uns, im Sinne der Tiere und Halter, im Moment unumgänglich.
Terraristika prohibits trade in animals of the species Caudata!
In caudal plexies (all amphibians of the order Caudata) has the
Mushroom pathogen Batrachochytrium salamandrivorans (abbreviated Bsal) strongly spread.
In order to protect the tail passages, the EU Commission has adopted measures that the Federal Republic of Germany has implemented. After that, caudal patches may no longer be traded within the EU and from third countries. There are exceptions when strict official animal health conditions are met. This can not be fulfilled on the terraristika. Therefore, no animals of the order Caudata such as salamanders, newts, axolotl, etc.) can no longer be traded, offered, brought along or handed over at the Terraristika in Hamm.
Ihr TERRARISTIKA Team
TERRARISTIKA fragt nach der Qualifikation von Sachverständigen
(16.02.2016) Wer ist eigentlich "Sachverständiger" bei der Ermittlung tierspezifischer Fragen? Staatsrechtprofessor Dr. Dr. Spanger von der Universität Bonn hat sich diese Frage gestellt und kommt zu wichtigen Schlussfolgerungen, die wir nun den Mitgliedern des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit in persönlichen Briefen zur Verfügung gestellt haben. Wiederholt wurde Frau Dr. Sandra Altherr von der Tierrechtsorganisation "Pro Wildlife" als Sachverständige eingeladen, um dort sehr einseitig die Auffassung ihres Vereins propagieren zu dürfen. "Das darf nicht sein", lautet die eindeutige Botschaft des Gutachtens.
Hier geht es zu unserem Anschreiben an die Ausschussmitglieder und zum Gutachten (PDF zum Download)
Ihr TERRARISTIKA Team
TERRARISTIKA lehnt Gefahrtiergesetz NRW ab!
(31.08.2015) Nach Einsicht in das von der TERRARISTIKA in Auftrag gegebene Gutachten des bekannten Verwaltungs- und Verfassersrechtlers Prof. Dr. Dr. Tade Matthias Spranger von der Universität Bonn zum geplanten Gefahrtiergesetz in NRW lehnt die TERRARISTIKA dieses Gesetz nun ebenfalls ab. Die diversen verfassungsrechtlichen Bedenken wiegen so schwer, dass auch "Nachbesserungen" nicht mehr in Frage kommen - das Gesetz kann wohl nun nicht mehr gerettet werden. Die TERRARISTIKA hat sich jedoch immer für eine gesetzliche Regelung zur Haltung von gefährlichen Tieren ausgesprochen, und steht zu ihrem Wort, an einer Lösung mitzuwirken. Allerdings sollten Augenmaß und der Blick auf das Grundgesetz die künftigen Überlegungen leiten.
Hier geht es zum Gutachten
Ihr TERRARISTIKA Team

Zusätzliche Aussteller anmelden
Wichtige Information: Ab sofort (05.08.2014) sind bei Standgemeinschaften alle Personen, die ebenfalls eigene Tiere oder Waren anbieten, durch den Standinhaber beim Check-in schriftlich anzumelden. Ferner sind zusätzliche Standschilder, mit allen persönlichen Daten, am Stand anzubringen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass weiterhin der Anmelder der Standfläche für alle am Stand anwesenden Personen verantwortlich gemacht werden kann. Endsprechende Formulare finden sie unter: Formulare
Additional sellers
Important Information: Effective immediately, all persons are also offering their own animals or goods by the prior owner at check in to be declared in writing to state communities. Furthermore, additional fascia boards to install, with all personal data on the stand. We expressly point out the further the applicant of the status area for all persons present at the booth can be held responsible. Forms can be found here: Formulare
Wichtige Information
Im Interesse der Tiere haben wir beschlossen von jedem Anbieter verbindlich zu verlangen, zu jedem weitergegebenen oder verkauften Tier detaillierte Begleitinformationen an den Empfänger auszuhändigen. Der von uns vorgefertigte Entwurf muss nicht zwingend übernommen werden, eigene Entwürfe müssen aber zumindest die Angaben enthalten, die auf unserem Entwurf vorgegeben sind. Diese Neuregelung ist allgemein verpflichtend ab März 2014 und zählt zu den Grundlagen zur Teilnahme an der TERRARISTIKA. Der Vordruck steht unter der Rubrik Formulare zur Verfügung.
Important Information
In the best interest of the animals we have decided that any vendor must hand over detailed "supporting" information to the receiver with any animal that is sold/traded. The prefabricated design (in the link) supplied by us may be used freely, however you may also create your own designs. If you use your own designs, these must contain the information that is supplied within our design. This new regulation will be mandatory "March 2014", and is one of the foundations to participate in the TERRARISTIKA fair. The form is available at this link.

